Honorar

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Das Honorar für meine Leistungen wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, können Sie sich dort über eine mögliche (Teil-) Erstattung von Heilpraktikerleistungen informieren. Da Privat- und Zusatzversicherungen sehr unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme haben, können hier keine verbindlichen Aussagen zum Erstattungsverhalten getroffen werden.

Unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme durch Ihre Kranken- oder Zusatzversicherung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe von Ihnen zu tragen.

Das Kennenlerngespräch bis 20 Minuten – kostenlos und unverbindlich

Hierbei haben Sie die Gelegenheit, mich und meine Arbeit näher kennenzulernen. Gemeinsam finden wir heraus, ob „die Chemie zwischen uns stimmt“ und inwieweit mein Gesprächs- und Therapieangebot zu Ihren Bedürfnissen passt. Ich lasse Ihnen gerne die Wahl, ob das Kennenlerngespräch telefonisch, online oder persönlich in meiner Praxis in Wuppertal Langerfeld stattfinden soll. Buchen Sie hier online einen Termin.

Mein Honorar

Mein Honorar für Psychotherapie, Beratung und Seelsorge beträgt 80,00 Euro je 60 Minuten und ist gegen Rechnung zu begleichen. An Samstagen beträgt das Honorar 90,00 Euro je 60 Minuten. Abgerechnet wird die tatsächliche Dauer einer Sitzung (z.B. zwischen 50 und 90 Minuten).

Reduziertes Honorar

Mir ist es ein Anliegen, dass Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Lage Unterstützung in seelischen Krisen oder auch schwierigen Lebenslagen erhalten können.
Falls Ihre aktuelle Einkommenssituation ein reguläres Honorar erschwert, sprechen Sie mich an. Ich halte – in einem begrenzten Rahmen – reduzierte Honorare (Sozialhonorare) bereit. Wir finden gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten stimmig ist.

Vorteile einer Selbstzahlerpraxis

Die Entscheidung, die Kosten für Ihre Therapie oder Beratung selbst zu tragen, bietet Ihnen ein hohes Maß an Diskretion, Flexibilität und Gestaltungsfreiheit. Da ich unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen arbeiten darf, stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt.

Kurz zusammengefasst:

  • Schnelle Termine: Erstgespräch und Therapiebeginn meist innerhalb weniger Tage
  • Absolute Diskretion: Keine Weitergabe an Krankenkassen oder Dritte
  • Kein Abo-Zwang: Dauer und Häufigkeit der Sitzungen frei wählbar
  • Steuerlich absetzbar: Kosten oft als außergewöhnliche Belastung geltend machbar

Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit, präventiv, also vorbeugend, zu arbeiten. Krankenkassen zahlen in der Regel erst dann, wenn sich eine psychische Krankheit manifestiert hat. In meiner Praxis können Sie jederzeit etwas für Ihre seelische Gesundheit tun, damit es erst garnicht zu einer handfesten Krise oder psychischen Erkrankung kommt.

Keine Umsatzsteuer

Ich arbeite als Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit – meine Rechnungen enthalten daher keine Umsatzsteuer.

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