Honorar
Das Honorar für meine Leistungen wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, können Sie sich dort über eine mögliche (Teil-) Erstattung von Heilpraktikerleistungen informieren. Da Privat- und Zusatzversicherungen sehr unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme haben, können hier keine verbindlichen Aussagen zum Erstattungsverhalten getroffen werden.
Unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme durch Ihre Kranken- oder Zusatzversicherung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe von Ihnen zu tragen.
Das Kennenlerngespräch bis 20 Minuten – kostenlos und unverbindlich
Hierbei haben Sie die Gelegenheit, mich und meine Arbeit näher kennenzulernen. Gemeinsam finden wir heraus, ob „die Chemie zwischen uns stimmt“ und inwieweit mein Gesprächs- und Therapieangebot zu Ihren Bedürfnissen passt.
Ich lasse Ihnen gerne die Wahl, ob das Kennenlerngespräch telefonisch, online oder persönlich in meiner Praxis in Wuppertal Langerfeld stattfinden soll. Buchen Sie hier online einen Termin.
Mein Honorar – Ihre Investition
Mein Honorar für Psychotherapie, Beratung und Seelsorge beträgt 80,00 Euro je 60 Minuten und ist gegen Rechnung zu begleichen. An Samstagen beträgt das Honorar 90,00 Euro je 60 Minuten. Abgerechnet wird die tatsächliche Dauer einer Sitzung (z.B. zwischen 50 und 90 Minuten).
Reduziertes Honorar
Mir ist es ein Anliegen, dass Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Lage Unterstützung in seelischen Krisen oder auch schwierigen Lebenslagen erhalten können.
Falls Ihre aktuelle Einkommenssituation ein reguläres Honorar erschwert, sprechen Sie mich an. Ich halte – in einem begrenzten Rahmen – reduzierte Honorare (Sozialhonorare) bereit. Wir finden gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten stimmig ist.
Vorteiler einer Selbstzahlerpraxis
Die Entscheidung, die Kosten für Ihre Therapie oder Beratung selbst zu tragen, bietet Ihnen ein hohes Maß an Diskretion, Flexibilität und Gestaltungsfreiheit. Da ich unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen arbeiten darf, stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Kurzfristige Termine & geringe Wartezeiten: In Krisensituationen ist schnelle Hilfe entscheidend. Als Selbstzahler erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage ein Erstgespräch, ohne monatelange Wartelisten.
- Absolute Diskretion (Anonymität gegenüber Dritten): Es erfolgt keine Meldung an Krankenkassen, Versicherungen oder Arbeitgeber.
- Freie Wahl der Therapiemethode: Neben den bewährten „Richtlinienverfahren“ der Krankenkassen stehen mir eine Vielfalt an weiteren anerkannten Methoden zur Verfügung, mit denen ich individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen kann.
- Flexibilität in Dauer und Häufigkeit: Sie entscheiden selbst, wie viele Sitzungen Sie in welchen Abständen nehmen möchten. Es besteht keine „Mindestabnahmepflicht“. Wenn Sie im Verlauf der Therapie oder Beratung merken, dass die geplante Stundenzahl doch nicht ausreicht, ist eine Verlängerung unkompliziert ohne Antrag und ohne Wartezeit möglich.
- Prävention ist möglich: Krankenkassen zahlen in der Regel erst dann, wenn sich eine psychische Erkrankung manifestiert hat. In meiner Praxis können Sie auch präventiv (vorbeugend) arbeiten, damit es erst gar nicht zu einer handfesten Krise oder psychischen Erkrankung kommt.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können in vielen Fällen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Die genauen Voraussetzungen besprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Finanzamt.
Keine Umsatzsteuer
Ich arbeite als Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit – meine Rechnungen enthalten daher keine Umsatzsteuer.

